Online-Behandlungen
Die OdA AM teilt mit:
Es ist die Frage an uns herangetragen worden, ob die Krankenversicherer in der aktuellen Lage Online-Behandlungen analog des Lockdowns im Frühjahr vergüten würden (Grund: viele Risiko-Patienten wollen angeblich nicht mehr aus dem Haus).
Die Antwort lautet wie folgt:
…..Die Mehrheit der Versicherer lehnen in der aktuellen Situation eine Kostenbeteiligung von Telefon- & Video Konsultationen ab, da therapeutische Behandlungen ohne relevante Einschränkungen erlaubt sind.
Sollte der Bundesrat oder einzelne Kantone therapeutische Interventionen erneut einschränken, würden wir uns umgehend eine allgemeingültige Kommunikation kümmern. …….
D.h. konkret, dass die Rückerstattungsmodalitäten und -kriterien grossmehrheitlich keine Änderung erfahren. Es ist somit die Aufgabe des Patient/der Patientin sich bei seinem/ihrem Versicherer zu erkundigen, ob eine Rückerstattung gewährleistet wird.