Kantonale Gesetzgebung: Luzern, Bern
Luzern
Nach jahrelangen Bemühungen der regionalen Naturheilpraktikervereinigung und mit Unterstützung durch die PoKo der OdA AM werden im Kanton Luzern neu wieder die gesetzlichen Voraussetzun- gen geschaffen für eine Berufsausübungsbewilligung der Naturheilpraktiker. Die Gesetzesvorlage (Teilrevision Gesundheitsgesetz) hat die erste Hürde im Rat geschafft und die entsprechenden Ver- ordnungen dazu sollten ganz im Sinne der Berufstätigen erfolgen.
Der Entwurf der Verordnung sieht eine Besitzstandswahrung für bereits bisher tätige Naturheilprak- tiker*innen vor. Eine Berufsausübungsbewilligung erhält, wer das eidgenössische Diplom erworben hat.
Personen, die im Hinblick auf die Erlangung des eidg. Diploms die erforderliche Berufspraxis unter Mentorat absolvieren, benötigen eine Sonderbewilligung. Diese Sonderbewilligung erhält, wer über das Zertifikat der OdA AM verfügt und das Mentorat mit einem von der OdA AM akkreditierten Mentor durchführt. Die Sonderbewilligung ist auf 5 Jahre befristet, eine Verlängerung ist in begründeten Fällen einmalig möglich.
Eine Tätigkeit unter fachlicher Kontrolle eines Naturheilpraktikers mit Berufsausübungsbewilligung im Rahmen der für die Erlangung des eidg. Diploms notwendigen praktischen Ausbildung (Modul M6) erfordert keine Bewilligung.
Bern
Im Kanton Bern hat am 15. September 2020 die Vernehmlassung zum Gesundheitsgesetz (GesG) gestartet. Die OdA AM wird an dieser Vernehmlassung teilnehmen. Ebenso haben wir dem Dakomed die entsprechenden Unterlagen zugestellt, so dass ein koordiniertes Vorgehen sichergestellt ist.
Links:
Informationen zur Vernehmlassung: https://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/ueber-die-direk- tion/vernehmlassungen_konsultationen/GesG.html
s: https://www.be.ch/portal/de/veroeffentlichungen/geschaefte/vernehmlassungen.html