Berufsausübungsbewilligung im Kanton Luzern ab 2021

Wiedereinführung der Berufsausübungsbewilligung (BAB) für NaturheilpraktikerInnen (NHP) im Kanton Luzern ab dem 1. 1. 2021

Im Kanton Luzern wird die Berufsausübungsbewilligung (BAB) für NaturheilpraktikerInnen (NHP) ab Januar 2021 wieder eingeführt. Das betrifft auch die NHP Fachrichtung Ayurveda Medizin.
Der Verein Luzerner NaturheilpraktikerInnen hat dafür ein Merkblatt erstellt. Das Merkblatt gibt wichtige Hinweise und Auskunft, wer eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) braucht, welche Voraussetzungen erforderlich sind und welche Übergangsbestimmungen für bisher Praktizierende gelten.
Link zum pdf   BAB_Luzern_Merkblatt

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