Ergänzung Tarif 590 „Einwirkzeit im Rahmen einer Behandlung“

Für die Einwirkzeit im Rahmen einer Behandlung gibt es neu die Tarifziffer 1146:

Die Tarifziffer 1146 „Einwirkzeit im Rahmen einer Behandlung“ muss bei allen Therapiemethoden für denjenigen Zeitraum verrechnet werden, in welchem eine Anwendung ohne Zutun des Therapierenden einwirkt (z.B. Nadeln, Wickel, apparative Anwendungen etc.) und der Therapeut währenddessen an einem anderen Patienten / einer anderen Patientin tätig ist (Parallelbehandlung). Im Rahmen einer wirtschaftlichen Behandlung ist für die Einwirkzeit ein reduzierter Honoraransatz gerechtfertigt und wird vom Versichererteam Komplmentärmedizin und CAMsuisse erwartet. 

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