Erlaubnis von Darmeinläufen in den Kantonen Bern und Aargau
Kanton Bern
Auf Initiative des AMVS reichte die PoKo (Politische Kommission) der OdA AM eine Anfrage bezüglich Berufsausübungsbewilligung von Naturheilpraktiker:innen mit eidg. Diplom in Ayurveda-Medizin und Darmeinläufen beim zuständigen Amtsvorsteher im Kanton Bern ein. Diese Anfrage hatte eine positive Rückmeldung zur Folge.
Eine Revision der Gesundheitsverordnung ist bereits geplant, deren Vernehmlassung ist für Anfangs 2023 vorgesehen und die Revision wird sich inhaltlich an den Regelungen des Kantons Luzern orientieren.
Der Amtsvorsteher bestätigte ausserdem, dass Naturheilpraktiker:innen der Ayurveda-Medizin bis zur Realisierung bewilligungsfrei therapieren und auch Darmeinläufe vornehmen dürfen.
Kanton Aargau
Das Departement für Gesundheit und Soziales teilte dem AMVS mit, dass Darmeinläufe im Rahmen von Ayurveda-Behandlungen – sofern diese durch bewilligte Therapeutinnen und Therapeuten mit eidgenössischem Diplom durchgeführt werden – erlaubt sind.