Ayurveda-Medizin: Darmeinläufe im Kanton Zürich gestattet
Neu ist die Verrichtung der Darmeinläufe für Naturheilpraktiker:innen mit eidgenössischem Diplom in Ayurveda-Medizin gestattet!
Das Amt für Gesundheit teilt am 24. Mai 2023 mit:
«Wir sind grundsätzlich zur Auffassung gelangt, die Zulässigkeit von invasiven Tätigkeiten für Inhaberinnen und Inhabern von kantonalen Titelschutzbewilligungen, die über ein eidgenössisches Diplom als Naturheilpraktikerin oder -praktiker HFP verfügen, zu bejahen. Naturheilpraktikerinnen oder -praktiker mit eidgenössischem Diplom HFP in Ayurveda-Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin TCM oder Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN mit Titelschutzbewilligung dürfen also neu invasive Tätigkeiten ausüben, soweit diese Kompetenzen im Rahmen ihrer Ausbildung (als konkreten Bestandteil des Ausbildungscurriculums) theoretisch und praktisch vermittelt bekommen bzw. erworben haben, analog zu den vermittelten Kompetenzen betreffend die Darmeinläufe in der Ayurveda-Medizin.»